Übersicht

Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung ist für Ihren Kunden von enormer Bedeutung, wenn er aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr am Erwerbsleben teilhaben kann.
Um sich gegen das finanzielle Risiko einer Erwerbsunfähigkeit abzusichern, verlässt er sich auf zwei Expertisen: Ihre Beratungskompetenz und unser leistungsstarkes Deckungskonzept.

Aus unserer Sicht kommt es dabei auf eine Kombination von erstklassigem Schutz, hoher Flexibilität zu Beginn und im weiteren Verlauf sowie Finanzierbarkeit an.

Unsere High­lights

Leistungsstarke Bedingungen zeichnen uns aus.

Anders als bei der Berufsunfähigkeit steht bei der Erwerbsunfähigkeit die grundsätzliche Fähigkeit einer Arbeit nachzugehen im Vordergrund.

Bei der Entscheidung über das Vorliegen einer Erwerbsunfähigkeit kommt es uns ausschließlich auf die gesundheitlichen Verhältnisse der versicherten Person an.

 Keine Rolle spielen für uns:

  • die Verhältnisse auf dem Arbeitsmarkt, insbesondere die Verfügbarkeit von Arbeitsplätzen,
  • der zuletzt ausgeübte Beruf und
  • die bisherigen Lebens- und Einkommensverhältnisse der versicherten Person,
  • der Bescheid eines Sozialversicherungsträgers

Vgl. AVB § 5, (3)

Liegen alle notwendigen Unterlagen vor, entscheiden wir innerhalb von 10 Arbeitstagen über die Leistung.

Vgl. AVB § 31

Auch wenn ein Versicherter nicht die Voraussetzung einer Erwerbsunfähigkeit erfüllt, leistet die Dialog bereits, wenn eine der folgenden Verrichtungen nach den Bedingungen täglich in erheblichen Umfang der Hilfe einer anderen Person bedarf:

  • Einnehmen von Mahlzeiten und Getränken
  • Waschen, Kämmen oder Rasieren
  • Fortbewegen im Zimmer
  • An- und Auskleiden
  • Aufstehen und Zubettgehen
  • Verrichten der Notdurft

Die Pflegebedürftigkeit ist ärztlich nachzuweisen.
Vgl. AVB § 5, (4) ff.


Wenn der Versicherte wieder erwerbsfähig ist, leisten wir eine einmalige Zahlung in Höhe von 12 Monatsrenten, höchstens jedoch 15.000 EUR, um z.B. die Zeit bis eine neue Anstellung gefunden wird, zu überbrücken.

Vgl. AVB § 7, (1)

Die Dialog leistet einmalig bei Vorliegen einer schweren Erkrankung die vereinbarte Erwerbsunfähigkeitsrente für einen Zeitraum von maximal 15 Monaten, wenn die versicherte Person an diesen mindestens 6 Monate daran gelitten hat oder voraussichtlich leiden wird.Dies gilt für folgende Erkrankungen oder Einschränkungen:

  • Schwerer Herzinfarkt
  • Schlaganfall mit neurologischen Einschränkungen
  • Eingeschränkte Lungenfunktion
  • Eingeschränkte Leberfunktion
  • Koma

Vgl. AVB § 5, (17)

Beim Auftreten einer Krebserkrankung nach den Bedingungen, zahlt die Dialog einmal in der Vertragslaufzeit die vereinbarte Erwerbsunfähigkeitsrente für längstens 12 Monate aus.

Vgl. AVB §5 (18 ff.)

Lebt Ihr Kunde im Ausland, können wir verlangen, dass erforderliche Untersuchungen in Deutschland durchgeführt werden. In diesem Fall übernehmen wir im Rahmen der Bedingungen die anfallenden Reise- und Unterbringungskosten.

Auf Untersuchungen in Deutschland können wir verzichten, wenn diese vor Ort nach den von uns in Deutschland angewendeten Grundsätzen/ Standards erfolgen.

Vgl. AVB § 29, (3, 4)

Damit Sie und Ihre Kunden keine bösen Überraschungen erleben, verzichtet die Dialog auf:

  • Meldefristen und rückwirkende Leistung: Bei der Dialog entsteht der Anspruch auf Leistung jedoch mit Ablauf des Monats, in dem die Erwerbsunfähigkeit eingetreten ist. Wir leisten generell rückwirkend ab dem Tag des Eintritts der Erwerbsunfähigkeit. Eine verspätete Meldung, unabhängig ob diese schuldlos oder schuldhaft erfolgt ist, hat keine finanziellen Einbußen für Ihre Kunden zur Folge.
  • Arztanordnungsklausel: Die medizinischen Mitwirkungspflichten beschränken sich ausschließlich auf den Einsatz von Hilfsmitteln des täglichen Lebens und zumutbare Heilbehandlungen, die eine wesentliche Besserung der gesundheitlichen Beeinträchtigung erwarten lassen.
  • Meldepflicht bei Gesundheitsverbesserungen: Sollte sich während des Bezugs einer Erwerbsunfähigkeitsrente der Gesundheitszustand Ihres Kunden verbessern, so muss er uns diesen nicht anzeigen.
  • kein befristetes Anerkenntnis: Die Dialog verzichtet auf befristete Anerkenntnisse einer Leistungspflicht.
  • Meldung, wenn Nichtraucher zum Raucher wird.

Vgl. AVB § 16 (4); § 30, (1, 5, 6); § 33

Optionen

Wir bieten attraktive Optionen für höchste Ansprüche

Bei Eintritt einer schweren Krankheit, gemäß unseren AVB wird eine Einmalzahlung von bis zu 150.000 EUR (max. 10fache EU-Jahresrente) ausbezahlt.  

Schwere Krankheiten (gemäß unseren AVB):

  • Krebs
  • Bypass-Operation der Herzkranzgefäße
  • Myokardinfarkt (Herzinfarkt)
  • Chronisches Nierenversagen beider Nieren
  • Schlaganfall
  • Multiple Sklerose

Es ist damit möglich finanzielle Engpässe, die durch eine schwere Krankheit entstehen, auszugleichen.

Vgl. AVB § 8, (1)

Bei einer erstmalig unbefristet anerkannten EU erhält Ihr Kunde eine einmalige Zusatzzahlung in Höhe von bis zu 12 Monatsrenten.  

Diese kann dazu verwendet werden, um anfängliche Sonderbelastungen zu finanzieren - beispielsweise eine Umorganisation des häuslichen Umfeldes, Kosten für die medizinische Betreuung, Reha-Maßnahmen oder Kuren, die nicht oder nur zum Teil von den Krankenkassen und dem Rententräger erstattet werden.

Vgl. AVB § 8, (3)

Wir verzichten auf das Recht zur Beitragserhöhung gemäß § 163 VVG.  

Vgl. AVB § 8, (4)

Um die Kaufkraft der EU-Rente im Leistungsfall trotz Inflation zu erhalten, kann die Erhöhung der Rente um  1–5% während der Dauer der EU vereinbart werden.

Vgl. AVB § 8, (5)

Ihr Kunde hat die Möglichkeit, nach Ablauf seiner EU-Versicherung, eine selbständigen Pflegerentenversicherung gegen Einmalbeitrag ohne erneute Risikoprüfung abzuschließen. Damit kann Ihr Kunde bereits heute sicherstellen, auch bei wahrscheinlicher Verschlechterung seiner Gesundheitsverhältnisse, später auf eine Pflegerentenversicherung zurückgreifen zu können.

Vgl. AVB § 8, (2)

Flexibilität

Das Leben bringt Veränderungen mit sich. So bleibt es nicht aus, dass sich diese bei einer längeren Bindung auch auf Versicherungsverträge auswirken. Aus diesem Grund bieten wir Ihnen und Ihren Kunden verschiedene Anpassungsmöglichkeiten an.

Ihr Kunde hat die Möglichkeit, die versicherte Rente bis zur Vollendung des 51. Lebensjahrs ohne erneute Risikoprüfung um bis zu 100 % zu erhöhen (bis zu maximal 42.000 EUR jährliche Gesamtrente):

Erhöhung des Versicherungsschutzes bei 16 Ereignissen

Die Dialog bietet einen der umfangreichsten Kataloge an.

Nachversicherungsmöglichkeiten:

  • Eheschließung
  • Ehescheidung oder Aufheben einer Lebenspartnerschaft
  • Geburt eines Kindes
  • Adoption eines Kindes
  • Tod des Lebenspartners der versicherten Person
  • Erreichen der Volljährigkeit 
  • Aufnahme eines Immobilienkredits
  • Kauf oder Baubeginn einer eigengenutzten Wohn- oder Gewerbeimmobilie
  • Erfolgreicher Schulabschluss und Beginn einer Ausbildung oder Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit
  • Erfolgreiche Beendigung eines Studiums und Aufnahme der entsprechenden beruflichen Tätigkeit
  • Gehaltssteigerung für mindestens 6 Monate um mindestens 10% des durchschnittlichen monatlichen Bruttogrundgehalts der letzten 12 Monate bei Nichtselbstständigen
  • Erstmalige Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit
  • Überschreiten der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung
  • Ablegen der Meisterprüfung
  • Ausscheiden von selbständigen Handwerkern aus der gesetzlichen Rentenversicherung
  • Nachhaltige Steigerung des durchschnittlichen Gewinns vor Steuern der letzten 3 Jahre vor Optionsausübung im Vergleich zum Gewinn bei Antragsstellung um mindestens 30% für selbständige Versicherte

Ereignisunabhängig innerhalb der ersten 5 Jahre nach Versicherungsbeginn.

Sonderregelung für Schüler und Studenten:

  • Nimmt Ihr Kunde erstmalig eine hauptberufliche Tätigkeit auf, kann er zusätzlich einmalig seine jährliche Erwerbsunfähigkeitsrente auf bis zu 18.000 EUR erhöhen, wenn er
    • jünger als 36 Jahre ist und
    • bei Vertragsabschluss Schüler oder Student war sowie
    • die jährliche Erwerbsunfähigkeitsrente mindestens 6.000 EUR betrug.
  • Für die Inanspruchnahme weiterer Nachversicherungsgarantien gilt dann diese erhöhte Erwerbsunfähigkeitsrente als anfänglich versicherte Erwerbsunfähigkeitsrente nach den Bedingungen.

 Vgl. AVB § 10

Erhöht sich die Regelaltersgrenze in der Deutschen Rentenversicherung, in der beamtenrechtlichen Altersversorgung oder einem berufsständischen Versorgungswerk, kann die Leistungsdauer der Erwerbsunfähigkeitsrente entsprechend verlängert werden.

Vgl. AVB § 13

Nach Ablauf der ersten 5 Jahre erhält die Dialog auf Wunsch einmalig für 6 Monate den vollen Schutz beitragsfrei aufrecht.

Vgl. AVB § 7, (2)

  • In Elternzeit für max. 36 Monate
  • Bei Arbeitslosigkeit für max. 24 Monate
  • Bei Pflege naher Angehöriger für max. 24 Monate
  • Ohne Angabe von Gründen für max. 12 Monate

kann die vereinbarte EU-Rente bei gleichzeitiger Reduzierung des Beitrages herabgesetzt werden.

Die Erhöhung auf die ursprüngliche Rente erfolgt ohne erneute Risikoprüfung. Damit gewähren wir, dass die ursprünglich vereinbarte Absicherungshöhe nicht verloren geht.

Vgl. AVB § 12


Wenn Ihr Kunde die Beiträge seiner Versicherung kurzzeitig aussetzen möchte, kann er mehrmals für maximal 24 Monate eine zinslose Stundung bei vollem Versicherungsschutz beantragen.

Vgl. AVB § 20

Ihr Kunde kann in den ersten 3 Jahren nach Beitragsfreistellung seine Versicherung gemäß den Bedingungen wieder gebührenfrei weiterbezahlen (in den ersten 12 Monaten ohne erneute Risikoprüfung).

Die Beiträge müssen grundsätzlich bis zur Entscheidung über die Leistungspflicht weitergezahlt werden. Wird sie anerkannt, werden die zu viel gezahlten Beiträge erstattet. Zur Vereinfachung können die laufenden Beiträge in während des Zeitraums der Leistungsprüfung zinslos gestundet werden.

Vgl. AVB § 19

Wir verwenden als Kalkulationsgrundlage für unsere Tarife das echte Eintrittsalter. Das heißt bei uns werden Ihre Kunden erst zum Geburtstag ein Jahr älter und nicht bereits zum Jahreswechsel.

Zielgruppen

Als Biometrieversicherer betreiben wir seit über einem Jahrzehnt Erwerbsunfähigkeitsversicherungsgeschäft. Daher können Sie sich darauf verlassen, dass unsere Deckungskonzepte mit der erforderlichen Passgenauigkeit, Leistungsstärke und Flexibilität für nahezu alle Zielgruppen ideal geeignet sind.

Beispielhafte Zielgruppen finden Sie hier:


Für Handwerker und Sozialberufe ist es nur schwer möglich ihren erforderlichen Schutz über eine Berufsunfähigkeitsversicherung in voller Höhe abzusichern.

Wir bieten passgenaue Lösungen mit Top Leistungen zu günstigen Konditionen. Analog unserer Berufsunfähigkeitsversicherung erhalten Ihre Kunden Leistungen bereits ab einem Pflegepunkt, Wiedereingliederungshilfe ohne Mehrbeitrag, optionale Erweiterungen um die Dread Disease oder Anfangshilfe.

In Elternzeit und Arbeitslosigkeit übernehmen wir die Prämien und Ihr Kunde genießt den vollen Schutz weiter.

Geht Ihr Kunde einem künstlerischen Beruf nach, so kann er sein Berufsbild oftmals nicht in der Berufsunfähigkeitsversicherung absichern.

Wir bieten auch künstlerischen Berufen eine Top Absicherung an.

Optionale Zusatzbausteine, analog unserer Berufsunfähigkeitsversicherung, wie Dread Disease oder Zusatzzahlung, sowie Wiedereingliederungshilfen ohne Mehrpreis sind bei uns, auch für diese Berufe, möglich. Leistungen bereits ab einem Pflegepunkt sowie Beitragsübernahme schwierigen Phasen runden unser Konzept ab.