Übersicht
Bootseigner wissen: Ein Boot ist zahlreichen Gefahren ausgesetzt. Das gilt nicht nur für den eigentlichen Gebrauch des Bootes, sondern auch für den Transport zu und von den Gewässern.
- Versicherung zum Neuwert – egal ob das Boot neu oder schon etwas älter ist. Eine Versicherung zum Zeitwert ist ebenfalls möglich
- Wrackbeseitigungs-, Bergungs- und Beseitigungskosten bis zu 100 % der Versicherungssumme, mindestens jedoch bis zu 500.000 EUR
- Transportkosten anlässlich eines versicherten Schadens für die Verbringung zur nächsten Reparaturwerft bis zu 1.000 EUR
- Transporte im Rahmen des versicherten Fahrtgebiets
- Regattarisiko
- Aufenthalte im Winterlager
- In der Vollkaskoversicherung wird ein Schadenfreiheitsrabatt bis zu 40% angerechnet und ein Rabattretter angeboten: Nach 5 schadenfreien „Dialog Jahren“ erfolgt nach dem ersten Kaskoschaden keine Rückstufung (Schadenfreiheitsrabatt: nach 1 Jahr 10 %; nach 2 Jahren 20 %; nach 3 Jahren 30 % und nach 4 Jahren 40 %).
- Schadenfreiheitsrabatt bis zu 20 %, wenn der Kunde mindestens seit 2 Jahren im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis zum Führen eines vergleichbaren Boots für das beantragte Fahrtgebiet ist. Sollte keine Fahrerlaubnis erforderlich sein, ist der Nachweis von Fahrpraxis mit einem vergleichbaren Boot im beantragten Fahrtgebiet notwendig.
- Bei Totalverlust des Boots wird der Versicherungswert bis zur Höhe der vereinbarten Taxe geleistet. Im Teilschadenfall werden die notwendigen Wiederherstellungskosten ohne Abzüge „neu für alt“ geleistet. Die Versicherung gilt als „Feste Taxe“ vereinbart, eine Unterversicherung wird nicht angerechnet.
Für die oft hochwertigen Wasserfahrzeuge bietet die Dialog Wassersportkaskoversicherung umfangreichen Versicherungsschutz.
Sie sorgt quasi dafür, dass Boote auch in stürmischen Zeiten stets eine Handbreit Wasser unter dem Kiel behalten.
Die Wassersportkaskoversicherung deckt ab:
Wählbarer Versicherungsumfang:
Vollkasko
Versicherungsschutz besteht gegen alle Gefahren, denen die versicherten Sachen ausgesetzt sind. Für Schäden am Motor, der maschinellen Einrichtung und Zubehör sowie persönlichen Effekten und Unterhaltungselektronik und während der Transporte besteht Versicherungsschutz nur gegen Unfall des Fahrzeugs, Brand, Blitzschlag, Explosion, höhere Gewalt und Diebstahl.
Teilkasko
Versicherungsschutz besteht gegen Schäden durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Elementarereignisse und Unfall des transportierenden Fahrzeugs sowie Totalverlust infolge höherer Gewalt und Diebstahl des ganzen Fahrzeugs.
Trailerdeckung (sofern beantragt)
Deckung besteht gegen Schäden durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Elementarereignisse, Unfall des mit dem ziehenden Fahrzeug verbundenen Trailers sowie Totalverlust infolge höherer Gewalt und Diebstahl des ganzen Trailers.
Wasserfahrzeughaftpflicht
Schützen Sie nicht nur das Boot Ihres Kunden, sondern sichern Sie ihn mit der Dialog Wasserfahrzeughaftpflicht auch gegen mögliche Schadenersatzansprüche ab. Sie finden unsere Beiträge im Antrag Wasserfahrzeughaftpflicht .
Im Dialog
Im Schadenfall
Telefon: 089 5121-5399
Schadenmeldung rund um die Uhr, an 365 Tagen
Schadenauskünfte Mo. bis Fr. 08:00 – 19:00 Uhr
E-Mail: schaden@dialog-versicherung.de
Services
Praxis
Das im Wasser liegende Boot wird gestohlen. |
Die Dialog Wassersportkaskoversicherung ersetzt entsprechend der vereinbarten Taxe den Verlust des Boots. |
Ein im Wasser treibender Ast beschädigt den Propeller des Motors. |
Die Dialog Wassersportkaskoversicherung ersetzt den Schaden am Propeller. |
Das im Bootshaus gelagerte Boot wird bei einem Brand leicht beschädigt. |
Die Dialog Wassersportkaskoversicherung ersetzt den durch den Brand entstandenen Schaden am Boot. |
Im Dialog
Im Schadenfall
Telefon: 089 5121-5399
Schadenmeldung rund um die Uhr, an 365 Tagen
Schadenauskünfte Mo. bis Fr. 08:00 – 19:00 Uhr
E-Mail: schaden@dialog-versicherung.de