Übersicht
Eine Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung ist für Mediziner „ein Muss“. Zum einen verpflichten die Landesärztekammern ihre Mitglieder in ihren Berufsordnungen dazu, sich gegen Haftpflichtansprüche zu versichern. Zum anderen können Mediziner ihre Existenz nur durch eine Berufshaftpflichtversicherung schützen und somit fatale finanzielle Folgen vermeiden.
"Ein Muss" für jeden Mediziner
Die ärztliche Haftung ergibt sich überwiegend aus dem zustande gekommenen Behandlungsvertrag. Der Arzt ist jedem Patienten zur Durchführung einer fachgerechten Behandlung verpflichtet. Das bedeutet jedoch nicht, dass es zu einem Behandlungserfolg kommen muss.
Der Arzt hat verschiedene Pflichten zu erfüllen. Diese können von Fall zu Fall unterschiedlich sein. Um nur einige Beispiele aufzuzählen: Aufklärungs- und Hinweispflichten, Dokumentationspflichten und Behandlungspflichten.
Sollte bei der Ausführung der Pflichten ein vermeidbarer Fehler entstehen und der Patient erleidet dadurch einen Schaden, kann der Patient daraus ein Schadensersatzanspruch geltend machen. Der Arzt muss in diesem Fall den entstandenen Schaden ersetzen.
Neben der vertraglichen Haftung kann es auch zu einer deliktischen Haftung kommen.
Die Ansprüche können noch bis drei Jahre nach Kenntnis geltend gemacht werden. Das Spätschadenrisiko ist also gerade bei Ärzten sehr hoch.
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