Übersicht
Die Risikolebensversicherung ist die bestmögliche Vorsorge in speziellen Lebenssituationen für Partner und Familienangehörige bei geringem finanziellem Aufwand. Um sich gegen das finanzielle Risiko im Todesfall abzusichern, verlässt er sich auf zwei Expertisen: Ihre Beratungskompetenz und unser leistungsstarkes Deckungskonzept.
Aus unserer Sicht kommt es dabei auf eine Kombination von erstklassigem Schutz, hoher Flexibilität zu Beginn und im weiteren Verlauf sowie Finanzierbarkeit an.
Unsere Highlights
Häufig sind Vorerkrankungen die erste Hürde vor einem Vertragsabschluss. Damit wir Ihren Versicherungsantrag ordnungsgemäß prüfen können, ist es notwendig, dass Sie und Ihre Kunden die von uns gestellten Fragen nach bestem Wissen und Gewissen richtig und vollständig beantworten. Es sind auch solche Umstände anzugeben, denen Sie keine oder nur geringe Bedeutung beimessen.
Zur Vereinfachung haben wir Ihnen in der folgenden Übersicht, zur Klarheit und Sicherheit für Ihre Kunden, die Erkrankungen und Diagnosen aufgelistet, die Sie uns nicht angeben müssen.
Dabei handelt es sich um eine abschließende Aufzählung. Nur die im Folgenden genannten Erkrankungen und Diagnosen müssen von Ihnen nicht angegeben werden:
- Akne
- Allergien ohne Asthma und allergischem Schock (z.B. Heuschnupfen, Kontaktallergie)
- Ausschabung nach Fehlgeburt
- Bänder- und Gelenksverletzungen (z.B. Meniskusverletzungen, Kreuzbandriss)
- Bandscheibenvorfall, Bandscheibenprolaps
- Blinddarmentzündung / Blinddarmentfernung (ausgeheilt)
- Dermatitis / Hautekzem
- Entbindung
- Erkältungskrankheiten (Heiserkeit, Husten, Schnupfen, grippaler Infekt)
- Fehlsichtigkeit, Schielen
- Fehlfunktion der Schilddrüse (Unter- / Überfunktion, Hashimoto-Thyreoiditis, Schilddrüsenentzündung)
- Frakturen / Knochenbrüche am Bewegungsapparat außer an Kopf und Wirbelsäule (z.B. Schulterfraktur, Handgelenksfraktur)
- Hexenschuss
- Hörschädigung
- Hörsturz
- Impfungen
- Infekt der Harnblase oder der ableitenden Harnwege (akut und ausgeheilt)
- Infektbedingte Kehlkopf- und Luftröhrenentzündung (ausgeheilt)
- Kniebeschwerden
- Leistenbruch
- Magen-Darm-Infekt (akut und ausgeheilt)
- Mandelentzündung / Mandeloperation (ausgeheilt)
- Muttermal / Nävus ohne Verdacht auf Bösartigkeit / Malignität
- Nasennebenhöhlenentzündung/Sinusitis
- Nasenoperation
- Neurodermitis
- Ohrenentzündung
- Plattfuß, Senk-Spreiz-Fuß, Hallux Valgus
- Sehnenscheidenentzündung / Tendovaginitis
- Tennisellenbogen
- Tinnitus
- Überbein
- Vorsorgeuntersuchung zur Krebsfrüherkennung ohne krankhaften Befund und ohne Medikamentenverschreibung
- Wirbelsäulensyndrom / Rückenschmerzen
- Wirbelsäulenverkrümmung / Skoliose
- Zahnarztbesuch / Zahnbehandlung
Damit Sie und Ihre Kunden nicht im Regen stehen, sollte es bereits vor dem vereinbarten Versicherungsbeginn zu einem Leistungsfall kommen. Unsere Kunden erhalten ab Antragseingang vorläufigen Versicherungsschutz bis max. 100.000 EUR.
Vgl. AVB § 1
Die Risikolebensversicherung auf verbundene Leben dient der gegenseitigen Absicherung wirtschaftlich voneinander abhängiger Personen. Dies können zum einen Ehepaare und Lebensgemeinschaften sein, da der Unterhalt der Familie oft von beiden Partnern gewährleistet wird. Zum anderen können dies aber auch Geschäftsverbindungen wie beispielsweise Arztpraxen und Anwaltskanzleien sein, damit bei Tod eines Teilhabers die hinterbliebenen Geschäftspartner ausbezahlt werden können (so genannte Keyman-Absicherung). Bei uns ist das ganz einfach. Bis zu 9 Personen sind in einem Vertrag versicherbar.
Motorradfahren im öffentlichen Straßenverkehr ist bei uns mitversichert – und das ohne Zuschlag.
Unter bestimmten Bedingungen, insbesondere
- Eintrittsalter max. 50 Jahre
- Endalter max. 67 Jahre
- Versicherungssumme max. 500.000 EUR bei laufendem Beitrag
- BMI zwischen 18 und 30
erheben wir, exklusiv für Baufinanzierer, nur 2 Fragen zum Gesundheitszustand. Die entsprechende Auswahlmöglichkeit finden Sie im Tarifierungsrechner.
Ihr Kunde hat die Möglichkeit die versicherte Leistung ohne erneute Risikoprüfung bei 18 Ereignissen anzupassen:
Bis zum 50. Lebensjahr kann Ihr Kunde ohne erneute Risikoprüfung die Erhöhung seiner Versicherungssumme beantragen (maximal 50.000 EUR pro Ereignis, maximal 100.000 EUR insgesamt).
Die Dialog bietet einen der umfangreichsten Kataloge an.
- Heirat oder Schließung/Eingehung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft
- Ehescheidung oder Aufhebung einer Lebenspartnerschaft
- Geburt eines Kindes
- Adoption eines Kindes
- Tod des Lebenspartners der versicherten Person
- Erreichen der Volljährigkeit
- Aufnahme eines Immobilienkredits
- Kauf oder Baubeginn einer eigengenutzten Immobilie, mit einem Mindest-Verkehrswert von 50.000 EUR
- Vereinbarung einer Nachfinanzierung für bereits zuvor bestehende Darlehen zur Immobilienfinanzierung oder zur Firmengründung
- Erfolgreicher Schulabschluss und Beginn einer Ausbildung oder Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit
- Erfolgreiche Beendigung eines Studiums und Aufnahme der entsprechenden beruflichen Tätigkeit
- Gehaltssteigerung bei Nichtselbständigen, wenn aus nichtselbständiger Tätigkeit für mind. 6 Monate eine Erhöhung des monatlichen Bruttogrundgehalts um mindestens 10 % gegenüber dem Durchschnittsbruttogrundgehalt der letzten 12 Monate erreicht wird
- erstmaliger Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit
- Überschreiten der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung
- Ablegen der Meisterprüfung und Aufnahme einer entsprechenden Tätigkeit
- Ausscheiden von selbständigen Handwerkern aus der gesetzlichen Rentenversicherung
- Nachhaltige Steigerung des durchschnittlichen Gewinns vor Steuern der letzten 3 Jahre vor Optionsausübung im Vergleich zum Gewinn bei Antragsstellung um mindestens 30% für selbständige Versicherte
- Neugründung oder Übernahme einer humanmedizinischen Arztpraxis
Ausnahme: Baufi-Kurzantrag
Vgl. AVB § 11
Innerhalb der ersten 5 Jahre nach Vertragsbeginn kann Ihr Kunde die
Versicherungssumme auch ohne Grund erhöhen (ereignisunabhängige
Nachversicherungsgarantie). Diese Erhöhung kann mehrmals beantragt werden. Eine Risikoprüfung wird nicht benötigt.
Ausnahme: Baufi-Kurzantrag
Vgl. AVB § 11
Wir zahlen bei schwerer Erkrankung vorzeitig die Versicherungssumme, wenn die Lebenserwartung geringer als 12 Monate ist und die restliche Vertragsdauer mindestens 12 Monate beträgt (ärztliches Attest).
Vgl. AVB § 6, (1)
Ihr Kunde kann in den ersten 3 Jahren die Zahlung der Beiträge gemäß den Bedingungen wieder gebührenfrei aufnehmen, wenn er seine Versicherung vorzeitig beitragsfrei gestellt hat. Im ersten Jahr ist dies sogar ohne erneute Risikoprüfung möglich.
Vgl. §24 AVB
Zu Beginn eines neuen Versicherungsjahres kann bei ansonsten gleichbleibenden Vertragsparametern von der risikoadäquaten in die konstante Beitragszahlung gewechselt werden – ohne erneute Gesundheitsprüfung.
Vgl. AVB § 10
Wenn Ihr Kunde die Beiträge seiner Versicherung kurzzeitig aussetzen möchte, kann er mehrmals für maximal 24 Monate eine zinslose Stundung bei vollem Versicherungsschutz beantragen.
Vgl. AVB § 21
Bei uns beträgt der Mindestbeitrag je gewählter Zahlweise nur 2 EUR. Somit sind so gut wie alle denkbaren Konstellationen berechenbar und abschließbar.
Wir verwenden als Kalkulationsgrundlage für unsere Tarife das echte Eintrittsalter. Das heißt bei uns werden Ihre Kunden erst zum Geburtstag ein Jahr älter und nicht bereits zum Jahreswechsel.
Flexibilität während der Vertragslaufzeit
Die Versicherungssumme wird bei Tod der ersten Person aus dem versicherten Personenkreis ausbezahlt. Wie üblich endet auch bei uns die
Versicherung bei Tod einer versicherten Person. In diesem Fall können die verbliebenen versicherten Personen einen neuen Vertrag ohne erneute Gesundheitsprüfung abschließen und sind somit weiterhin abgesichert.
Vgl. AVB § 15
Bis 5 Jahre vor Ablauf der Versicherung kann die Versicherungsdauer ohne erneute Gesundheitsprüfung um bis zu 15 Jahre verlängert werden. Die ursprüngliche Versicherungsdauer darf dabei max. verdoppelt werden, die gesamte Vertragslaufzeit darf 45 Jahre nicht übersteigen und das Endalter bei Vertragsablauf darf 75 Jahre nicht überschreiten.
Ausnahme: Tarifvariante RISK-vario® Basic
Vgl. AVB § 14
Verstirbt die versicherte Person innerhalb von 12 Monaten nach Bau oder Erwerb einer selbstgenutzten Wohnimmobile zahlen wir zusätzlich 10 % der Versicherungssumme (max. 30.000 EUR) aus.
Vgl. AVB § 6, (2)
Im Rahmen einer Anschlussfinanzierung oder Sondertilgung besteht die Möglichkeit, Vertragslaufzeit und Versicherungssumme an die geänderten Zins- und Tilgungssätze anzupassen.
Vgl. AVB § 13
Individueller Schutz für jeden Bedarf
Jeder Kunde ist anders. Die Dialog bietet vielfältige Summenverläufe und Beitragssarten, um auf die individuellen Bedürfnisse Ihrer Kunden bestmöglich eingehen zu können.
Unsere Summenverläufe
| Konstant - Unveränderte Versicherungssumme über die gesamte Laufzeit |
| Linear fallend - Fallende Versicherungssumme um einen festen Betrag |
| Annuitätisch fallend - Bedarfsgerechter Schutz für Darlehen mit vereinbarter Tilgung, Sparpläne oder individuelle Zeitrenten |
| Wahlfrei - Frei wählbare Versicherungssumme für jedes Jahr der Laufzeit |
Unsere Beitragsarten
| Konstant - Einheitliches Prämienniveau über die gesamte Vertragslaufzeit - Berechtigt zur exklusiven Mitgliedschaft im Gesundheitsprogramm Generali Vitality; Mitglieder erhalten einen Sofort-Rabatt |
| Risikoadäquat - Prämienentwicklung analog des Todesfallrisikos (Wechsel in konstanten Tarif möglich) |
Im Dialog
Telefon: 0821 319-1220
Dieses Produkt gibt es auch in Verbindung mit dem exklusiven Gesundheitsprogramm Generali Vitality.
Premiumschutz
Unser Tarif RISK-vario® Premium bietet gegen einen geringen Aufpreis ein leistungsstarkes Zusatzpaket an.
Versterben mehrere Personen innerhalb eines Monats aufgrund desselben Ereignisses (z.B. Autounfall), wird die vereinbarte Versicherungssumme mehrfach ausbezahlt.
Vgl. AVB § 7, (3)
Unvorhersehbare Ereignisse können das Leben für Familien auf den Kopf stellen. Wenn beispielsweise der Hauptversorger stirbt, verändert sich die finanzielle Situation für die Familie. Der Versicherungsschutz erhöht sich um 20 % (maximal 50.000 EUR), wenn ein Kind oder mehrere Kinder im Zeitraum von maximal 6 Monaten vor dem Tod der versicherten Person geboren oder adoptiert wurden. Die Erhöhung gilt einmalig und unabhängig von der Anzahl der Kinder.
Vgl. AVB § 7, (4)
Eine Risikolebensversicherung schützt die Hinterbliebenen vor einer Versorgungslücke, wenn der Hauptversorger stirbt. Im Tarif RISK-vario® Premium sind leibliche oder adoptierte Kinder sogar mitversichert. Stirbt das Kind der versicherten Person zahlt die Dialog 5.000 EUR aus. Die Kindermitversicherung gilt für Kinder von 3 Monaten bis zum 18. Geburtstag.
Vgl. AVB § 7, (5)
Nach Vorlage des Versicherungsscheins und der amtlichen Sterbeurkunde werden 10% (max. 10.000 EUR) der Versicherungssumme ohne weitere Prüfung sofort ausgezahlt – unabhängig vom späteren Ergebnis der Leistungsprüfung. Der beitragspflichtige Vertrag muss mind. 3 Jahre bestanden haben.
Vgl. AVB § 7, (2)
Bei Pflegebedürftigkeit (gem. AVB) zahlen wir 10% der Versicherungssumme (max. 25.000 EUR) zusätzlich vorab aus.
Vgl. AVB § 7, (1)
Wir verzichten auf das Recht zur Beitragserhöhung gemäß § 163 VVG.
Vgl. AVB § 7, (6)
Bei Tod der versicherten Person während eines Aufenthaltes im Ausland bezahlt die Dialog eine zusätzliche Versicherungsleistung in Höhe von 5 % der dann geltenden Versicherungssumme (maximal 10.000 EUR).
Vgl. AVB § 6 (8)
Im Dialog
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Dieses Produkt gibt es auch in Verbindung mit dem exklusiven Gesundheitsprogramm Generali Vitality.
Zusatzversicherungen
Folgende Zusatzversicherungen stehen für die Ergänzung der Absicherung ihrer Kunden zur Verfügung
Bei Vorliegen einer schweren Erkrankung wird eine einmalige Kapitalleistung ausgezahlt. Folgende Erkrankungen oder Einschränkungen bzw. Grundfähigkeiten sind enthalten:
- Krebs
- Bypassoperation
- Myokardinfarkt
- Chronisches Nierenversagen
- Multiple Sklerose
- Schlaganfall
Die einmalige Kapitalleistung beträgt wahlweise 25.000 EUR, 50.000 EUR oder 75.000 EUR.
Ausnahme: Baufi-Kurzantrag
Mit der Unfalltodzusatzversicherung sichern Sie Ihre Kunden gegen die finanziellen Folgen eines Unfalls mit Todesfolge ab. Sie können für Ihre Kunden eine Absicherung zwischen 50% und 100% der Versicherungssumme einschließen.
Ausnahme: Baufi-Kurzantrag
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Dieses Produkt gibt es auch in Verbindung mit dem exklusiven Gesundheitsprogramm Generali Vitality.
Zielgruppen
Als Biometrieversicherer betreiben wir seit Jahrzehnten Risikolebensversicherungsgeschäft. Daher können Sie sich darauf verlassen, dass unsere Deckungskonzepte mit der erforderlichen Passgenauigkeit und Flexibilität für nahezu alle Zielgruppen ideal geeignet sind.
Beispielhafte Zielgruppen finden Sie hier:
Bei Baufinanzierern kommt es in der Regel auf eine schnelle und flexible Darlehensabsicherung mit passgenauem Verlauf an.
Wir bieten Lösungen mit nur 2 Gesundheitsfragen und einer 24-Stunden-Abwicklung an. Unsere Darlehensabsicherung folgt auf Wunsch dem der Tilgung folgenden offenen Betrag, selbst bei Sondertilgungen, so dass Ihr Kunde nur die Absicherung bezahlt, die er wirklich benötigt.
Dies gilt auch für Anschlussfinanzierungen mit geänderten Konditionen.
Für Familien, insbesondere mit einem Hauptverdiener, reicht der gesetzliche Hinterbliebenenschutz nicht aus. Gleichzeitig ist kaum absehbar, wie sich die Lebenssituation entwickeln wird. Hauskauf, Karriere, Kinder, all das sind Beispiele dafür, dass eine hohe Flexibilität wichtig ist.
Wir bieten passgenaue Lösungen an, die auf unterschiedlichste Anforderungen Antworten bieten. Ob konstanter Schutz, der über Nachversicherungsgarantien ohne erneute Gesundheitsprüfung ausbaubar ist, fallende Summenverläufe oder gar individuelle, auf Lebensphasen oder Ereignisse zugeschnittene, Absicherungen, all das ist für uns darstellbar.
Zusatzzahlungen im Pflegefall, vorgezogene Todesfallleistungen bei schweren Erkrankungen sowie weitere familienbezogene Leistungen runden unser Konzept ab.
Durch unser exklusives Gesundheitsprogramm Generali Vitality können Mitglieder neben einem Sofortrabatt weiteren Einfluss auf ihre Prämie nehmen und sich exklusive Vorteile sichern.
Ist Ihr Kunde Motorradfahrer oder wird er es in Zukunft, dann ist es wichtig, dass die Absicherung, auch hier, lückenlosen Schutz bietet.
Für uns ist es selbstverständlich, dass wir Motorradfahrern Lösungen anbieten, die ohne Mehrbeitrag oder Ausschlüsse auskommen.
Auch unsere Zusatzversicherungen runden den Schutz ohne zusätzliche Barrieren ab. So können Dread Disease- oder Unfalltodzusatzversicherungen eingeschlossen werden.
Durch unser exklusives Gesundheitsprogramm Generali Vitality können Mitglieder neben einem Sofortrabatt weiteren Einfluss auf ihre Prämie nehmen und sich exklusive Vorteile sichern.
In einem Unternehmen gibt es Personen, von denen das Geschäft abhängt. Dies können unter anderem Leitende Angestellte, Geschäftspartner, Existenzgründer oder andere sogenannte Schlüsselpersonen sein. Fallen diese Personen aus, müssen diese schnellstmöglich ersetzt werden, um das Fortbestehen des Unternehmens nicht zu gefährden.
Wir bieten daher Lösungen an, in denen bis zu 9 Personen gleichzeitig abgesichert sind. Ob Mehrfachleistung, Neueinschluss von Personen oder die Neuabschlussmöglichkeit nach dem Tod einer versicherten Person für die restlichen Versicherten ohne Gesundheitsprüfung, all das ist für uns darstellbar.
Durch unser exklusives Gesundheitsprogramm Generali Vitality können Mitglieder neben einem Sofortrabatt weiteren Einfluss auf ihre Prämie nehmen und sich exklusive Vorteile sichern.
Im Dialog
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Dieses Produkt gibt es auch in Verbindung mit dem exklusiven Gesundheitsprogramm Generali Vitality.