Übersicht
Mit dem Kfz-Schutzbrief erhalten Kunden schnell und kompetent Hilfe. Egal, ob Unfall oder Panne: Kunden können sich darauf verlassen, dass wir helfen, den Schaden zu beheben. Mit dem Kfz-Schutzbrief erhalten Kunden in bestimmten Fällen sogar Hilfe, auch wenn sie ohne ihr eigenes Fahrzeug unterwegs sind.
- Erhöhung der Kostenübernahme für das Abschleppen des Fahrzeugs von 300 auf 500 EUR, wenn das Fahrzeug an der Schadenstelle nicht wieder fahrbereit gemacht werden kann.
- Bei Schlüsselverlust, abgebrochenen oder im Fahrzeug eingeschlossenen Fahrzeugschlüsseln haben Sie Anspruch auf zusätzliche Leistungen, zum Beispiel Fahrzeug fahrbereit machen oder abschleppen.
- Möglich für Pkw, Leichtkrafträder/-roller, Trikes und Quads sowie Lieferwagen und Lkw im Privat-/Werkverkehr bis 7,5 t zulässige Gesamtmasse, Campingfahrzeuge bis 7,5 t zulässige Gesamtmasse und einer maximalen Höhe von 3,2 m
- Keine Mindestentfernung vom Wohnort für Schutzbriefleistungen. Viele Leistungen rund um Panne oder Unfall können bereits ab 0 km vom Wohnort in Anspruch genommen werden, egal ob Mietwagen, Fahrzeugunterstellung oder Übernachtung
- Organisation und Kostenübernahme für einen Mietwagen nach einem Diebstahl, Unfall oder einer Panne
- Organisation und Kostenübernahme für einen Mietwagen auch dann, wenn das Fahrzeug eigentlich noch fahrbereit ist, aber aufgrund eines versicherten Schadens in der Werkstatt repariert wird (Mietwagen höchstens für 7 Tage und maximal 70 EUR je Tag); gilt nicht für Oldtimer
- Auch wenn Kunden ohne ihr Fahrzeug unterwegs sind, leistet die Dialog zum Beispiel bei Krankentransport, Kinderrückholung, Rücktransport von Hausieren, Reiserückruf und Hilfe bei Krankheit oder Verletzung. Diese Leistungen gelten weltweit.
- Bei einem Defekt im eigenen Campingfahrzeug benennt die Dialog ein nahe gelegenes Handwerksunternehmen (keine Kostenübernahme)
- Bei einer Falschbetankung übernimmt die Dialog die Kosten bis zu 2.000 EUR
- Kostenübernahme bei Diebstahl oder Verlust der Fahrzeugschlüssel bis 500 EUR
- Bei Schlüsselverlust oder abgebrochenen Fahrzeugschlüsseln erstatten wir die Kosten für einen Ersatzschlüssel oder den Einbau einer neuen Schließanlage bzw. Umprogrammierung der Schließanlage pro Jahr bis 500 EUR.
- 24-Stunden-Hotline: 089 55987-8484
Ein Kfz-Schutzbrief hilft bei Panne oder Unfall.
Die Abbildung zeigt die Zusatzbausteine für Pkw.
Auch wenn Kunden ohne ihr Fahrzeug unterwegs sind, greifen im Ernstfall Leistungen, zum Beispiel Krankentransport, Kinderrückholung, Rücktransport von Haustieren, Reiserückruf und Hilfe bei Krankheit oder Verletzung. Diese Leistungen gelten weltweit.
Der Kfz-Schutzbrief ist durch den günstigen Jahresbeitrag und die enormen Leistungen immer empfehlenswert. Er kostet jährlich nur 29,50 EUR bei Abschluss einer Kaskoversicherung oder 42,00 EUR bei alleinigem Abschluss der Kfz-Haftpflichtversicherung.
Film ab: Kfz-Schutzbrief
* Gilt für Pkw, Krafträder und Campingfahrzeuge. Für Lieferwagen bis 3,5 t im Werkverkehr kostet der Kfz-Schutzbrief bei Abschluss der Kasko jährlich 68,40 EUR oder 105,90 EUR bei alleinigem Abschluss der Kfz-Haftpflicht.
Diese Informationen zur Verkaufsunterstützung geben nur einen Überblick über den möglichen Vertragsinhalt. Der konkrete Versicherungsschutz ergibt sich aus den individuellen Vertragsunterlagen, insbesondere aus dem Versicherungsschein und den zugrundeliegenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen.
Im Dialog
Im Schadenfall
Telefon: 089 55987-8484
Schadenmeldungen rund um die Uhr, an 365 Tagen
Schadenauskünfte Mo. bis Fr. 8:00 – 19:00 Uhr
Services
Leistungen
Tarif | Tarif 10/2024 |
Prämie | Kasko: 29,50 EUR Haftpflicht: 42,00 EUR |
Versicherte Fahrzeuge | das in der Kfz-Versicherung genannte Fahrzeug, ein mitgeführter Anhänger oder ein Mietfahrzeug |
Geltungsbereich | Europa im geographischen Sinne bzw. weltweit für personenbezogene Leistungen |
Abholung Kfz bei | ab 0 km Luftlinie vom Wohnort |
Abschleppen | ab 500 Euro |
Bergung | unbegrenzt |
Besondere | Benennung Dolmetscher und Anwälte im Ausland sowie teilweise Kostenübernahme |
Krankenrücktransport | ja, wenn medizinisch sinnvoll |
Mietwagen allgemein | 7 Tage/70 EUR |
Mietwagen nach | 30 Tage/70 EUR |
Mietwagen nach Panne | ab 0 km Luftlinie vom Wohnort |
Pannenhilfe | ab 300 Euro |
Tonabnehmer | ab 0 km Luftlinie vom Wohnort |
Reparaturkosten | nach Falschbetankung bis 2.000 EUR |
Schlüsselverlust | ab 500 Euro |
Taxikosten/Öffentliche Verkehrsmittel | im Rahmen eines Schadenfalls bis maximal 150 EUR |
Übernachtung | drei Nächte/100 EUR pro Person (inklusive Frühstück) |
Kann das Fahrzeug an der Schadenstelle nicht wieder fahrbereit gemacht werden, organisieren wir das Abschleppen des Fahrzeugs einschließlich Gepäck und nicht gewerblich beförderter Ladung. Die hierdurch entstehenden Kosten übernehmen wir.
Kann das Fahrzeug nach Panne oder Unfall auch am darauf folgenden Tag nicht wieder fahrbereit gemacht werden und übersteigen die voraussichtlichen Reparaturkosten nicht den Betrag, der für den Kauf eines gleichwertigen gebrauchten Fahrzeuges aufgewandt werden muss, vermitteln und bezahlen wir eine Transportmöglichkeit innerhalb Deutschlands, um die berechtigten Insassen und das Fahrzeug zu Ihrem Wohnsitz zurückzubringen.
Ist das Fahrzeug von der Straße abgekommen, organisieren wir die Bergung des Fahrzeugs. Wir übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten. Das schließt das Gepäck und nicht gewerbliche beförderte Ladung ein.
Verliert der Kunde ein für die Reise notwendiges Dokument, wird bei der Ersatzbeschaffung geholfen und es werden die hierbei anfallenden Gebühren übernommen.
Fällt der Kunde als Fahrer durch Krankheit oder Verletzung für länger als drei Tage aus, organisieren wir die Rückholung des Fahrzeugs und der berechtigten Insassen. Wir übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten
Wurde das Fahrzeug aus Versehen mit falschem Kraftstoff betankt, ersetzen wir zusätzlich zu den Leistungen der Pannenhilfe die Kosten bis zu einer Höhe von insgesamt 2.000 EUR. Dies schließt die Kosten für das Entfernen des falschen Kraftstoffs ein und die Beseitigung der durch den Betrieb des Fahrzeugs mit falschem Kraftstoff entstandenen Schäden.
Bei einem Defekt im eigenen Campingfahrzeug (z. B. der Elektrik, der Heizung, der Gas- oder Wasserversorgung) benennen wir, im Rahmen der Gegebenheiten vor Ort, ein nahegelegenes Handwerksunternehmen, das bei der Beseitigung des Defekts behilflich sein kann. Die Kosten für die Beseitigung des Defekts übernehmen wir jedoch nicht.
Im Ausland werden zahlreiche Hilfeleistungen wie die Kostenübernahme bei Reiseabbruch bis 2.600 EUR inklusive Übernachtungskosten, Kostenübernahme für Dolmetscher oder Rechtsanwalt bis 160 EUR oder für besondere Hilfemaßnahmen die Kostenübernahme bis 500 EUR angeboten.
Werden minderjährige Kinder im Rahmen der Leistung „Rückholung von Kindern“ nach Hause gebracht, kann zusätzlich die Betreuung der Kinder für 2 Tage erfolgen.
Dies ist möglich, wenn die Kinderbetreuung nicht anderweitig sichergestellt werden kann. Wir übernehmen die Organisation und die Kosten der Kinderbetreuung.
Muss der Kunde oder eine mitversicherte Person infolge Erkrankung an den Hauptwohnsitz zurück transportiert werden, sorgen wir für die Durchführung des Rücktransports und übernehmen die Kosten dafür. Art und Zeitpunkt des Rücktransports müssen medizinisch sinnvoll und vertretbar sein. Die Leistung erstreckt sich auch auf die Begleitung des Erkrankten durch einen Arzt oder Sanitäter.
Wir übernehmen die Kosten eines Mietwagens, bis das eigene Fahrzeug wieder fahrbereit ist oder ein Folgefahrzeug zur Verfügung steht, höchstens jedoch für die Dauer einer fachgerechten Reparatur. Voraussetzung ist die Organisation des Mietwagens durch uns.
Bei eigener Organisation eines Mietwagens übernehmen wir die Kosten eines Mietwagens höchstens für 7 Tage und maximal 70 EUR je Tag.
Bei Fahrzeugdiebstahl übernehmen wir die Mietwagenkosten bis zu einem Monat.
Auch bei Werkstattaufenthalt eines noch fahrbereiten Fahrzeugs nach einem versicherten K-Schaden übernehmen wir die Kosten eines Mietwagens für die Dauer der Reparatur (höchstens für 7 Tage und maximal 70 EUR je Tag).
Wir übernehmen die Rückführungskosten für Mietwagen aus dem Ausland (sogenannte „Drop-off-Kosten“) bis zu 1.500 EUR.
Bei einem Schaden an einem von uns organisierten Mietwagen reduziert sich die Selbstbeteiligung aus dem Mietwagenvertrag auf den Betrag, den der Versicherungsnehmer beim gleichen Teil-/Vollkaskoschaden mit seinem eigenen Fahrzeug zu übernehmen hätte.
- Wiederherstellung der Fahrbereitschaft an der Schadenstelle durch ein Pannenhilfsfahrzeug, wenn das Fahrzeug technisch nicht mehr fahrbereit ist
- Übernahme der entstehenden Kosten (bis 300 EUR)
- Digitale Pannenhilfe
Versicherungsschutz besteht auch bei Reisen ohne Benutzung des versicherten Fahrzeugs. Das gilt für den Kunden und seine minderjährigen Kinder sowie mit den in häuslicher Gemeinschaft lebenden Ehe- oder Lebenspartner und deren minderjährige Kinder. Solche personenbezogenen Leistungen sind z.B. Hilfe bei Verlust von Reisedokumenten und Zahlungsmitteln, Vermittlung ärztlicher Betreuung, Arzneimittelversand, Hilfeleistung in besonderen Notfällen.
Dieser Versicherungsschutz gilt weltweit.
Nach einem Unfall kann der VN eine telefonische psychologische Erstberatung anfordern.
Bei Bedarf vermitteln wir auch Kontaktadressen von Psychotherapeuten oder Einrichtungen zur psychologischen Betreuung für eine weiterführende Behandlung.
Die Kosten der weiterführenden Behandlung werden nicht übernommen.
Geht der Schlüssel des Fahrzeugs verloren, bricht ab oder wurden die Schlüssel des Fahrzeuges gestohlen oder geraubt, vermitteln wir einmal pro Jahr bis zu einer Höhe von 500 EUR
- die Beschaffung und ersetzen die Kosten für einen Ersatzschlüssel inklusive Versand oder
- die Kosten für den Einbau einer neuen Schließanlage
- bzw. die Kosten der Umprogrammierung der Schließanlage
Der Diebstahl oder Raub ist polizeilich zu melden.
Wenn das Fahrzeug am Schadentag nicht fahrbereit gemacht werden kann oder es gestohlen wurde, helfen wir bei der Beschaffung einer Übernachtungsmöglichkeit. Wir übernehmen die Kosten bis höchstens 100 EUR je Übernachtung und Person.
Alle hier beschriebenen Leistungen gelten bei Abschluss des Dialog Kfz-Schutzbriefs für das im Versicherungsschein bezeichnete Fahrzeug, einen mitgeführten Wohnwagen-, Gepäck- oder Bootsanhänger – im Ausland auch ein vorübergehend genutztes, gleichartiges Selbstfahrermietfahrzeug – oder für ein Kraftrad oder Wohnmobil.
Diese Informationen geben nur einen Überblick über den möglichen Vertragsinhalt. Der konkrete Versicherungsschutz ergibt sich aus den individuellen Vertragsunterlagen, insbesondere aus dem Versicherungsschein und den zugrundeliegenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen.
Im Dialog
Im Schadenfall
Telefon: 089 55987-8484
Schadenmeldungen rund um die Uhr, an 365 Tagen
Schadenauskünfte Mo. bis Fr. 8:00 – 19:00 Uhr