Schau­stel­ler­kasko

Von der Achterbahn bis zum Zuckerwattestand

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Übersicht

Schausteller sind Betreiber von Jahrmarkt- und Kirmesvergnügungen, also von Fahrgeschäften wie Karussells, Riesenräder, Achterbahnen, Autoscooter oder Attraktionen wie Wurf- und Schießbuden oder von mobilen Gastronomie- und Verkaufsbetrieben (Fliegenden Bauten). Besonders das Schaustellergewerbe ist durch die ständig wechselnden Einsatzorte einem erhöhten Risiko ausgesetzt.

  • Versichert sind Schaustellergeschäfte, Waren und sonstige zum Geschäft gehörende Gegenstände; im Wohnwagen oder Wohnmobil mitgeführter beweglicher Hausrat; im Schaustellergewerbe verwendete und eingesetzte Fahrzeuge einschließlich des fest eingebauten Inhalts sowie Gegenstände, die dem Beruf oder Gewerbe dienen
  • Geltungsbereich: Deutschland, Österreich, Schweiz, Liechtenstein, Frankreich, Beneluxstaaten und Dänemark; der Geltungsbereich kann abweichend davon individuell angepasst werden.
  • Versichert sind Landtransporte während der Veranstaltungen einschließlich des Auf- und Abbaus sowie für Aufenthalte zwischen den Veranstaltungen und im Lager
  • Anrechnung eines Schadenfreiheitsrabatts bis 20%; Rabattretter nach vier schadenfreien „Dialog Jahren“, d.h. beim ersten Schaden keine Rückstufung; Sonderregelung für Neukunden
  • Versicherbare Sonderrisiken: Fahrraddiebstahl;  Brems-, Betriebs- und Bruchschäden an Fahrzeugen; Ertragsausfall; Wertsachen in Wohnwagen/Wohnmobilen; verfallene Standgebühren und vieles mehr
  • Zusätzliche Erstattung bis jeweils 10.000 EUR für Aufräumungs-, Bergungs- und Beseitigungskosten, Aufwendungen zur Beseitigung von Einbruchschäden, Abschleppkosten, Feuerlöschkosten, Bewegungs- und Schutzkosten sowie Erstattung von Havarie-grosse-Beiträgen
  • Bei Totalverlust von Gegenständen bis zu einem Alter von 5 Jahren besteht Anspruch auf den Wiederbeschaffungspreis (Neubau- und Ausrüstungspreis); danach besteht Anspruch auf Zeitwert
  • Reduzierte Deckung im Basis-Schutz möglich
  • Vorsorgeklausel
  • Bei Vereinbarung von Sturm gelten Schäden auch während des Auf- und Abbaus mitversichert

Mit der Dialog Schaustellerkaskoversicherung sind die versicherten Gegenstände bei Veranstaltungen, auf Transporten und während der Lagerung gut geschützt.

Versichert sind Beschädigung, Zerstörung und der Verlust der versicherten Sachen insbesondere durch:

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Druckstücke

Praxis

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Bei einem Unfall des Transportmittels wird das transportierte Fahrgeschäft beschädigt.

Die Dialog Schaustellerkaskoversicherung ersetzt die notwendigen Reparaturkosten des beschädigten Fahrgeschäfts.


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Das Kassenhaus des Fahrgeschäfts wird während der Nacht angefahren und beschädigt.

Die Dialog Schaustellerkaskoversicherung ersetzt die notwendigen Reparaturkosten des Kassenhauses.

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Durch einen Brand wird der Verkaufsstand völlig zerstört.

Die Dialog Schaustellerkaskoversicherung
ersetzt den Wert des Verkaufsstands.


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