Übersicht

Perlen, Ringe, Ketten, Colliers und Pelze sind nicht nur schöne Dinge, mit denen man sich gern umgibt, sie stellen auch hohe Werte dar. Gehen sie verloren, werden sie zerstört oder beschädigt, zieht das neben dem Verlust ideeller Werte meist auch erhebliche finanzielle Einbußen nach sich.

Diese Wertsachen schützt umfassend die Wertsachenversicherung – Juwelen, Schmuck- und Pelzsachen im Privatbesitz.

Versichert sind die im Versicherungsvertrag einzeln mit Wertangabe aufgeführten

  • Juwelen, Schmuck- und Pelzsachen in Privatbesitz
  • Gebrauchsgegenstände aus Edelmetall (z.B. Feuerzeuge, Zigarrenetuis, Kugelschreiber, Puderdosen)
  • Ungefasste Perlen, Edelsteine sowie Edelmetall in Münzen oder Barren, und ähnliche Objekte in einem Banksafe oder einem Wertbehältnis
  • Uhren (keine Einzelstücke), soweit es sich nicht nur um Gebrauchsgegenstände, sondern auf Grund des Edelmetallanteils um Schmuckstücke handelt

gegen Abhandenkommen, Zerstörung oder Beschädigung als Folge einer versicherten Gefahr.

Umfang der Ver­si­che­rung

Versicherungsschutz besteht, solange die versicherten Sachen durch den Versicherungsnehmer oder einen mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Familienangehörigen

  • in einer ihrer Bestimmung entsprechenden Weise getragen werden
  • in persönlichem Gewahrsam sicher verwahrt mitgeführt werden (Juwelen und Schmucksachen müssen in hierfür geeigneten Behältnissen verwahrt werden)
  • während einer Fahrtunterbrechung unbeaufsichtigt im verschlossenen Kofferraum eines allseitig verschlossenen Personenkraftwagens zurückgelassen werden, wenn der Kofferraum vom Innenraum her nicht zugänglich ist (Versicherungsschutz besteht jedoch nur, wenn der Schaden zwischen 6 Uhr und 22 Uhr eintritt und die Fahrtunterbrechung nicht länger als zwei Stunden dauert)
  • in einem festen Gebäude aufbewahrt werden (Versicherungsschutz gegen Abhandenkommen besteht jedoch nur bei Einbruchdiebstahl und Raub)

Für Sachen, die einem Juwelier oder Kürschner zur Schätzung, Reparatur, Umarbeitung, Aufbewahrung oder zu ähnlichen Zwecken übergeben wurden, besteht ebenfalls Versicherungsschutz.

Für Sachen in Zweitwohnungen besteht Versicherungsschutz, solange die Zweitwohnung bewohnt ist.

Pelzsachen sind auch versichert

  • in Garderobenablagen von Theatern, Lokalen und dergleichen
  • wenn sie sich als Reisegepäck im Gewahrsam eines Beförderungsunternehmens befinden oder wenn sie in Abstimmung mit dem Versicherer über die Versandart verschickt werden.

Für Juwelen und Schmucksachen besteht in Hotels und anderen Beherbergungsbetrieben sowie gemieteten Ferienwohnungen und -häusern, während der Versicherungsnehmer oder eine versicherte Person dort vorübergehend wohnt, auch Versicherungsschutz, solange diese Sachen

  • in Depot-Aufbewahrung gegeben sind
  • in Zimmersafes oder ähnlichen Behältnissen aufbewahrt werden.

Die Bestimmungen gelten für Reisen mit Passagierschiffen entsprechend.

Gel­tungs­be­reich

Die Versicherung gilt weltweit.
 

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