Haus- und Woh­nungs­schutz­brief

Zuhause unterstützt

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Übersicht

Mit dem Haus- und Wohnungsschutzbrief unterstützen wir Kunden schnell und zuverlässig. Bei einem eingetretenen Schaden oder auch bei schadenunabhängigen Situationen können sich Kunden jederzeit an die Dialog wenden.

Vertriebliche Highlights auf einen Blick


Organisation und Kostenübernahme

  • Psychologische Erstberatung nach Einbruchdiebstahl und Raub
  • Notdienst bei Ausfall von Elektrogroßgeräten
  • Schlüsseldienst im Notfall
  • Sanitär- Installateurservice im Notfall
  • Elektro- Installateurservice im Notfall
  • Kinderbetreuung im Notfall
  • Hautierversorgung und -unterbringung im Notfall
  • Notdienst bei Ausfall von Heizkörpern
  • Bereitstellung einer Notheizung
  • Schädlingsbekämpfung
  • Entfernung von Wespen-, Hornissen- und Bienennestern
  • Rohrreinigungsservice für gemietete Wohnungen


Organisation

  • Übernachtungsmöglichkeit im Notfall
  • Bewachung der Wohnung
  • Möbelunterstellung


Weitere Leistungen

  • Archivierung wichtiger Dokumente (Dokumentendepot)
  • Benennung von Handwerkern


Mit dem Haus- und Wohnungsschutzbrief sind Kunden nicht nur finanziell abgesichert. Die Dialog nimmt ihnen auch "Arbeit ab". Und mit den präventiven Leistungen sind die eigenen vier Wände bereits "sicher", bevor ein Schaden eintreten kann.

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Leistungen

Orga­ni­sa­tion und Kos­ten­über­nahme

Nach einem Einbruchdiebstahl in die versicherte Wohnung organisieren wir für Kunden und/oder versicherte Personen einen einmaligen Termin für eine psychologische Erstberatung mit einem Psychologen oder Psychotherapeuten.

Gleiches gilt, wenn Kunden oder eine versicherte Person Opfer eines Raubes geworden sind, bei dem Gewalt gegen dem Kunden bzw. die versicherte Person angewendet oder angedroht wurde.

Wir übernehmen die Kosten für die Erstberatung, wenn der Kunde nach dem Einbruchdiebstahl in die Wohnung bzw. dem Raub das Bedürfnis haben, mit einer psychologischen Fachkraft über die Geschehnisse zu sprechen. Gleiches gilt für mitversicherte Personen.

Wir organisieren bei Ausfall eines Elektrogroßgerätes (zum Beispiel Kühlschrank, Tiefkühlgerät, Waschmaschine, Wäschetrockner, Geschirrspülmaschine, Backofen, Herd, TV-Gerät) den Einsatz eines Technikers zur Einschätzung der Reparaturmöglichkeiten und ggf. Durchführung der Reparatur.

Wir übernehmen die Kosten für die Anfahrt und die erste Arbeitsstunde des Technikers.

Wir organisieren das Öffnen der Wohnungstür durch eine Fachfirma (Schlüsseldienst), wenn der Kunde oder eine versicherte Person nicht in die versicherte Wohnung gelangen können, weil

  •  der Schlüssel für die Wohnungstür abhandengekommen, defekt oder abgebrochen ist;
  •  das Schloss oder der Schließzylinder defekt ist;
  •  der Kunde oder eine versicherte Person sich versehentlich ausgesperrt haben.

Wir übernehmen die Kosten für das Öffnen der Wohnungstür durch den Schlüsseldienst sowie die Kosten für ein provisorisches Schloss bzw. einen provisorischen Schließzylinder, wenn das Türschloss bzw. der Schließzylinder durch das Öffnen der Tür funktionsunfähig werden sollte, je Versicherungsfall bis zu 500 EUR.

Wir organisieren den Einsatz eines Sanitär-Installateurbetriebes, wenn aufgrund eines Defekts an einer Armatur, an einem Boiler, an der Spülung eines WCs oder Urinals oder am Haupthahn der versicherten Wohnung

  • das Kalt- oder Warmwasser nicht mehr abgestellt werden kann;
  • die Kalt- oder Warmwasserversorgung unterbrochen ist.

Wir übernehmen die Kosten für die Notfallreparatur und die Schadenbegrenzung je Versicherungsfall bis zu 500 EUR.

Bei Defekten an der Elektro-Installation der versicherten Wohnung organisieren wir den Einsatz eines Elektro-Installateurbetriebes.

Wir übernehmen die Kosten für die Notfallreparatur und die Schadenbegrenzung je Versicherungsfall bis zu 500 EUR.

Wir erbringen keine Leistungen für die Behebung von Defekten an

  • Elektro-Installationen, wenn der Defekt bereits vor Beginn des Versicherungsschutzes vorhanden war;
  • elektrischen und elektronischen Geräten (z.B. Waschmaschinen, Wäschetrocknern, Computern, etc...)
  • Stromverbrauchszählern.

Wir organisieren innerhalb der Bundesrepublik Deutschland die Betreuung von Kindern unter 16 Jahren, die mit dem Kunden in häuslicher Gemeinschaft leben, wenn der Kunde oder eine versicherte Person durch Unfall, Noteinweisung ins Krankenhaus oder Tod unvorhergesehen an der Betreuung der Kinder gehindert ist und der Kunde oder eine andere Person zur Betreuung nicht zur Verfügung stehen.

Die Betreuung der Kinder erfolgt nach Möglichkeit in der versicherten Wohnung.

Wir übernehmen die Kosten für die Betreuung der Kinder je Versicherungsfall bis zu 500 EUR.

Wir organisieren innerhalb der Bundesrepublik Deutschland die Versorgung von Haustieren, die in der versicherten Wohnung leben, wenn der Kunde oder eine versicherte Person durch Unfall, Noteinweisung ins Krankenhaus oder Tod unvorhergesehen an der Versorgung des Haustiers bzw. der Haustiere gehindert ist und der Kunde oder eine andere Person zur Betreuung nicht zur Verfügung stehen.

Haustiere sind Hunde und Katzen sowie Kleintiere wie Vögel, Hamster, Meerschweinchen, Mäuse, Ratten, Kaninchen, Fische, Schildkröten und vergleichbare andere Kleintiere.

Ausgeschlossen sind Spinnentiere sowie Reptilien (außer Schildkröten). Darüber hinaus sind Hunde ausgeschlossen, die nach dem Gesetz des Bundeslandes, in dem sie gehalten werden, als gefährlich oder als Kampfhunde eingestuft sind.

Die Versorgung der Haustiere erfolgt nach Möglichkeit in der versicherten Wohnung. Bei Bedarf (z. B. bei Hunden) ist aber auch die Unterbringung in einer Tierpension bzw. einem geeigneten Tierheim möglich.

Darüber hinaus organisieren wir die Unterbringung der Haustiere in einer Tierpension bzw. einem geeigneten Tierheim, wenn die versicherte Wohnung unvorhergesehen (zum Beispiel durch Brand- oder Wasserschaden) unbewohnbar wurde und eine Beschränkung auf einen etwa bewohnbaren Teil der Wohnung nicht zumutbar ist.

Die Organisation einer Haustierunterbringung ist jedoch nur möglich, wenn das Tier keine ansteckenden Krankheiten oder 
Parasiten aufweist. Bei Hunden und Katzen muss zudem ein gültiger Impfpass vorhanden sein.

Wir übernehmen die Kosten für die Versorgung bzw. Unterbringung je Versicherungsfall bis zu 500 EUR.

Wir organisieren den Einsatz eines Heizungs-Installateurbetriebes, wenn in der versicherten Wohnung

  • Heizkörper wegen eines Defekts an zugehörigen Thermostatventilen nicht in Betrieb genommen werden können;
  • aufgrund eines Bruchschadens oder einer Undichtigkeit Heizkörper repariert oder ersetzt werden müssen.

Wir übernehmen die Kosten für die Notfallreparatur und die Schadenbegrenzung je Versicherungsfall bis zu 500 EUR.

Wir erbringen keine Leistungen für die Behebung

  • von Defekten, die bereits vor Beginn des Versicherungsschutzes vorhanden waren;
  • von Defekten an Heizkesseln, Brennern, Tanks und Heizungsrohren;
  • von Schäden durch Korrosion.

Wir stellen maximal drei elektrische Leih-Heizgeräte zur Verfügung, wenn während der Heizperiode die Heizungsanlage in der versicherten Wohnung unvorhergesehen ausfällt und eine Abhilfe durch den Notdienst bei Ausfall von Heizkörpern nicht möglich ist beziehungsweise hierfür kein Versicherungsschutz besteht.

Als Heizperiode gilt hierbei die Zeit zwischen dem 1. September und dem 31. Mai eines jeden Jahres.

Wir übernehmen die Kosten für die Bereitstellung der Leih-Heizgeräte je Versicherungsfall bis zu 500 EUR.

Nicht ersetzt werden zusätzliche Energiekosten, die durch den Betrieb der Leih-Heizgeräte entstehen.

Wir organisieren den Einsatz eines Fachbetriebes für die Schädlingsbekämpfung, wenn die versicherte Wohnung dergestalt durch Schädlinge befallen wurde, dass diese nur fachmännisch beseitigt werden können.

Wir übernehmen die Kosten für die Schädlingsbekämpfung je Versicherungsfall bis zu 500 EUR.

Als Schädlinge gelten: Schaben (zum Beispiel Kakerlaken), Ratten, Mäuse, Motten, Ameisen und Silberfische.
 

Wir organisieren die fachmännische Entfernung bzw. die Umsiedlung von Wespen-, Hornissen- und Bienennestern, die sich in bzw. außen an der versicherten Wohnung befinden.

Wir übernehmen die Kosten für die Entfernung bzw. Umsiedlung des Nestes je Versicherungsfall bis zu 500 EUR.

Wir erbringen keine Leistung, wenn 

  •  die Existenz des Nestes bereits vor Beginn dieses Vertrages für Sie erkennbar oder Ihnen bekannt war;
  •  das Nest sich in einem räumlichen Bereich befindet, der nicht der versicherten Wohnung zugeordnet werden kann;
  •  die Entfernung bzw. Umsiedlung aus rechtlichen Gründen (zum Beispiel aus Gründen des Artenschutzes) nicht zulässig ist;
  •  das Nest mit Ihrem Willen oder dem Willen einer versicherten Person in den Bereich der versicherten Wohnung gelangt ist.

Wir organisieren den Einsatz eines Fachbetriebes, wenn innerhalb Ihrer gemieteten Wohnung ein Abflussrohr verstopft ist und eine Eigenbehebung nicht möglich ist.

Wir übernehmen die Kosten für die Rohrreinigung je Versicherungsfall bis zu 500 EUR.

Orga­ni­sa­tion

Wir organisieren eine Hotel- oder ähnliche Unterbringung, wenn die versicherte Wohnung unvorhergesehen (zum Beispiel durch Brand- oder Wasserschaden) unbewohnbar wurde und wenn für den Kunden oder eine versicherte Person die Beschränkung auf einen etwa bewohnbaren Teil nicht zumutbar ist.

Die Übernachtungskosten selbst sind nicht inbegriffen.

Wir organisieren die Bewachung der versicherten Wohnung durch regelmäßige Kontrollen durch Wachpersonal, wenn die Wohnung unbewohnbar wurde und Schließvorrichtungen oder sonstige Sicherungen keinen ausreichenden Schutz bieten.

Die Kosten für die Bewachung selbst sind nicht inbegriffen.

Wir organisieren den Transport und die Unterstellung von Einrichtungsgegenständen, wenn diese wegen eines unvorhergesehenen Schadens an der versicherten Wohnung vorübergehend anderweitig untergebracht werden müssen.

Die Kosten für den Transport und für die Unterstellung der Einrichtungsgegenstände selbst sind nicht inbegriffen.

Wei­tere Leis­tun­gen

Bekommen wir Kopien wichtiger Dokumente vom Kunden oder einer versicherten Person (maximal 15 DIN A4-Seiten) per Post oder per E-Mail, archivieren wir diese in elektronischer Form. Kommen die Originaldokumente abhanden, so stellen wir dem Kunden beziehungsweise der versicherten Person die archivierten Kopien auf Anforderung unverzüglich per Telefax, Post oder E-Mail zur Verfügung. Außerdem unterstützen wir den Kunden beziehungsweise die versicherte Person bei der Beschaffung von Ersatzdokumenten durch Nennung der zuständigen Behörden und Weiterleitung öffentlich zugänglicher Informationen darüber, welche Unterlagen für die Ausstellung der Ersatzdokumente erforderlich sind.

Wir verpflichten uns, den Inhalt der Dokumente vertraulich zu behandeln. Die vom Kunden zugesandten Kopien in Papierform werden wir nach dem Einscannen vernichten bzw. auf ausdrücklichen Wunsch an den Kunden zurückschicken.

Unabhängig von einem Schadenfall steht Kunden und den versicherten Personen unser Netzwerk zur Verfügung. Auf Wunsch 
werden Handwerker aus folgenden Branchen benannt:

  •  Sanitärinstallateure,
  •  Dachdecker,
  •  Elektroinstallateure,
  •  Gas- und Heizungsinstallateure,
  •  Glaser,
  •  Schlüsseldienste,
  •  Haushüter,
  •  Fachleute für Einbruchmelde- und sonstige Gefahrenmeldeanlagen, Videoüberwachungsanlagen
  •  Rohrreinigungsfirmen.

Die Kosten für die Handwerker selbst sind nicht inbegriffen.

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