Übersicht
Schnelle und kompetente Hilfe bei einem Unfall oder einer Panne für Fahrzeuge, die älter als 25 Jahre sind.
Vertriebliche Highlights auf einen Blick:
- Falschbetankung ist mitversichert
- Pannenhilfe und Abschleppservice
- Bergen des Fahrzeugs
- Mietwagen
- Pickup-Service
- Ersatz von Reisedokumenten
- 24-Stunden-Hotline: 089 55987-8484
Bitte beachten Sie:
- Versichert ist nur der Oldtimer, kein Anhänger
- Mietwagenübernahme nur drei Tage, da Fahrzeug zur täglichen Nutzung vorhanden ist
- Keine km-Begrenzung bei Pickup-Service
- Kein Schlüsselverlust
Auch wenn Kunden ohne ihr Fahrzeug unterwegs sind, greifen im Ernstfall Leistungen, zum Beispiel Krankentransport, Kinderrückholung, Rücktransport von Haustieren, Reiserückruf und die Hilfe bei Krankheit oder Verletzung.
Der Kfz-Schutzbrief Oldtimer ist empfehlenswert: Pkw und Campingfahrzeug: 44,70 EUR, Lieferwagen: 67,90 EUR. |
Im Dialog
Leistungen
Tarif | Tarif 10/2023 |
Prämie | Pkw: 44,70 EUR Campingfahrzeug: 44,70 EUR Lieferwagen: 67,90 EUR |
Versicherte Fahrzeuge | das in der Kfz-Versicherung genannte Fahrzeug |
Geltungsbereich | Europa im geographischen Sinne bzw. weltweit für personenbezogene Leistungen |
Pannenhilfe/Abschleppen | 300/300 EUR |
Bergung | unbegrenzt |
Pick-Up | ab 0 km Luftlinie vom Wohnort |
Mietwagen allgemein | 3 Tage/70 EUR |
Mietwagen nach Panne | ab 0 km Luftlinie vom Wohnort |
Mietwagen nach | 30 Tage/70 EUR |
Weiterfahrt | bis zur Höhe der Bahnkosten 1. Klasse (Transportmittel frei wählbar, auch Flugkosten) , Taxi/öffentliche Verkehrsmittel bis 30 EUR |
Übernachtung | drei Nächte/100 EUR pro Person (inklusive Frühstück) |
Abholung Kfz bei | ab 0 km Luftlinie vom Wohnort |
Krankenrücktransport | ja, wenn medizinisch sinnvoll |
Reparaturkosten | nach Falschbetankung bis 2.000 EUR |
Besondere | Benennung Dolmetscher und Anwälte im Ausland sowie teilweise Kostenübernahme |
- Wiederherstellung der Fahrbereitschaft an der Schadenstelle durch ein Pannenhilfsfahrzeug, wenn das Fahrzeug technisch nicht mehr fahrbereit ist
- Übernahme der entstehenden Kosten (bis 300 EUR)
Kann das Fahrzeug an der Schadenstelle nicht wieder fahrbereit gemacht werden, wird für das Abschleppen des Fahrzeugs einschließlich Gepäck und nicht gewerblich beförderter Ladung gesorgt und die hierdurch entstehenden Kosten (bis 300 EUR) übernommen.
Ist das Fahrzeug von der Straße abgekommen, wird für die Fahrzeugbergung einschließlich Gepäck und nicht gewerblich beförderter Ladung gesorgt. Die dadurch entstehenden Kosten werden übernommen.
Geht der Schlüssel des Fahrzeugs verloren oder wurden die Schlüssel des Fahrzeuges gestohlen oder geraubt, vermitteln wir einmal pro Jahr bis zu einer Höhe von 500 EUR
- die Beschaffung und ersetzen die Kosten für einen Ersatzschlüssel inklusive Versand oder
- die Kosten für den Einbau einer neuen Schließanlage
- bzw. die Kosten der Umprogrammierung der Schließanlage
Der Diebstahl oder Raub ist polizeilich zu melden.
Kann das Fahrzeug am Schadentag und am darauf folgenden Tag nicht fahrbereit gemacht werden oder wurde es gestohlen, wird bei der Beschaffung einer Übernachtungsmöglichkeit geholfen und es werden die Kosten je Übernachtung und Person bis 100 EUR übernommen.
Wir übernehmen die Kosten eines Mietwagens, bis das eigene Fahrzeug wieder fahrbereit ist oder ein Folgefahrzeug zur Verfügung steht, höchstens jedoch für die Dauer einer fachgerechten Reparatur. Voraussetzung ist die Organisation des Mietwagens durch uns.
Bei eigener Organisation eines Mietwagens übernehmen wir die Kosten eines Mietwagens höchstens für 7 Tage und maximal 70 EUR je Tag.
Bei Fahrzeugdiebstahl übernehmen wir die Mietwagenkosten bis zu einem Monat.
Auch bei Werkstattaufenthalt eines noch fahrbereiten Fahrzeugs nach einem versicherten K-Schaden übernehmen wir die Kosten eines Mietwagens für die Dauer der Reparatur (höchstens für 7 Tage und maximal 70 EUR je Tag).
Wir übernehmen die Rückführungskosten für Mietwagen aus dem Ausland (sogenannte „Drop-off-Kosten“) bis zu 1.000 EUR - maximal jedoch bis zu dem Betrag, den wir für eine Rückfahrt mit einem anderen Verkehrsmittel erstatten würden.
Bei einem Schaden an einem von uns organisierten Mietwagen reduziert sich die Selbstbeteiligung aus dem Mietwagenvertrag auf den Betrag, den der Versicherungsnehmer beim gleichen Teil-/Vollkaskoschaden mit seinem eigenen Fahrzeug zu übernehmen hätte.
Wurde das Fahrzeug aus Versehen mit falschem Kraftstoff betankt, ersetzen wir zusätzlich zu den Leistungen der Pannenhilfe die Kosten bis zu einer Höhe von insgesamt 2.000 EUR. Dies schließt die Kosten für das Entfernen des falschen Kraftstoffs ein und die Beseitigung der durch den Betrieb des Fahrzeugs mit falschem Kraftstoff entstandenen Schäden.
Im Ausland werden zahlreiche Hilfeleistungen wie die Kostenübernahme bei Reiseabbruch bis 2.600 EUR inklusive Übernachtungskosten, Kostenübernahme für Dolmetscher oder Rechtsanwalt bis 160 EUR oder für besondere Hilfemaßnahmen die Kostenübernahme bis 500 EUR angeboten.
Verliert der Kunde ein für die Reise notwendiges Dokument, wird bei der Ersatzbeschaffung geholfen und es werden die hierbei anfallenden Gebühren übernommen.
Fällt der Kunde als Fahrer durch Krankheit oder Verletzung für länger als drei Tage aus, werden, wenn kein Mitfahrer den Wagen steuern kann, die Kosten für die Rückholung des Fahrzeugs übernommen.
Muss der Kunde oder eine mitversicherte Person infolge Erkrankung an den Hauptwohnsitz zurücktransportiert werden, wird für die Durchführung des Rücktransports gesorgt und es werden die Kosten dafür übernommen. Dabei müssen Art und Zeitpunkt des Rücktransports medizinisch sinnvoll und vertretbar sein. Die Leistung erstreckt sich auch auf die Begleitung des Erkrankten durch einen Arzt oder Sanitäter.