Unfall­hil­fe­schutz­brief

Nach einem Unfall unterstützt

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Übersicht

Mit dem Unfallhilfeschutzbrief unterstützen wir Kunden schnell und zuverlässig. Nach einem Unfall können sich Kunden jederzeit an die Dialog wenden. Wir unterstützen Kunden, wenn diese zu Hause bei den gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen des täglichen Lebens Hilfe benötigen.

Vertriebliche Highlights auf einen Blick


Haushaltsservice

  • Menüservice
  • Einkaufsdienst
  • Versorgung der Wäsche
  • Reinigung der Wohnung
  • Pflanzenpflege
  • Reinigung des Treppenhauses und der Gemeinschaftsräume in Mehrfamilienhäusern
  • Grundstückspflege


Unterstützungsleistungen

  • Begleitung zu Arzt und Behördengängen
  • Fahrdienst zur Krankengymnastik und Therapien
  • Haustierunterbringung und Haustierbetreuung
  • Grundpflege
  • Verhinderungspflege
  • Pflegebedürftige Angehörige
  • Tag- und Nachtwache
  • Installation einer Hausnotrufanlage
  • Kinderbetreuung im Notfall
  • Beratung zu Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Testament
  • Betreuungsleistungen und Fahrdienste für Kinder

Informations- und Organisationsleistungen

  • Organisation einer Patientenverfügung
  • Organisation einer Vorsorgevollmacht
  • 24h Pflegeplatzgarantie


Mit dem Unfallhilfeschutzbrief sind Kunden nicht nur finanziell abgesichert. Die Dialog unterstützt Kunden um nach einem Unfall wieder "auf die Beine" zu kommen.

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Leistungen

Haus­halts­ser­vice

Der Menüservice beinhaltet die Anlieferung von sieben Hauptmahlzeiten pro Woche für die leistungsberechtigten Personen nach vorheriger freier Auswahl aus dem Menüsortiment. Je nach regionaler Verfügbarkeit erfolgt eine tägliche Anlieferung von warmen Essen oder eine wöchentliche Anlieferung tiefgekühlt für sieben Tage.

Bis zu zweimal wöchentlich (jeweils mindestens 2 Stunden) werden Einkäufe für die leistungsberechtigten Personen durchgeführt. Dazu zählen

  •  das Zusammenstellen des Einkaufszettels für Gegenstände des täglichen Bedarfs,
  •  das Einkaufen,
  •  die Arzneimittelbesorgung,
  •  die Unterbringung und Versorgung der eingekauften Güter,
  •  die Hinweise zur Genieß- und Haltbarkeit von Lebensmitteln sowie
  •  der Hin- und Rücktransport der Wäsche zur Reinigung.

Einmal wöchentlich (mindestens 2 Stunden) werden Kleidung und Wäsche der leistungsberechtigten Personen gewaschen und gepflegt. Dazu zählen

  •  Waschen, sofern eine Waschmaschine im Haus der versicherten Person vorhanden ist,
  •  Trocknen,
  •  Bügeln,
  •  Ausbessern,
  •  Sortieren und Einräumen sowie
  •  Schuhpflege.

Einmal wöchentlich (mindestens 2 Stunden) wird der Wohnraum der versicherten Person im üblichen Umfang gereinigt. Dazu zählt die Reinigung der üblicherweise bewohnten bzw. benutzten Zimmer wie beispielhaft

  •  Wohnzimmer,
  •  Badezimmer einschließlich Toilette,
  •  Küche (einschließlich Abfalltrennung und Entsorgung)
  •  Kinderzimmer,
  •  Gästezimmer,
  •  Ankleidezimmer.

Nicht Gegenstand dieser Leistung ist die Grundreinigung des Wohnraumes sowie die Reinigung von nicht zum unmittelbaren Wohnbereich gehörenden Räumlichkeiten, insbesondere Keller, Speicher, etc.

Mit der Reinigung der Wohnung werden bei Bedarf auch die im Wohnraum sowie auf Balkon oder Terrasse befindlichen Pflanzen gegossen.

Sofern erforderlich, organisieren wir die Reinigung der Gemeinschaftsräume (Treppenhaus, Waschraum, etc.), sowie des Treppenhauses bei Gemeinschaftseigentum oder des gemieteten Wohnraums, soweit die versicherte Person oder eine sonstige leistungsberechtigte Person hierzu verpflichtet ist.

Der Jahreszeit entsprechend organisieren wir die unbedingt anfallenden Tätigkeiten zur Grundstückspflege am Wohnsitz der versicherten Person. Zur Grundstückspflege zählen

  •  Bewässerung des Rasens sowie der Pflanzen,
  •  Mähen des Rasens,
  •  Gehwegpflege nach Laubfall,
  •  Winter- und Streudienst.

Unter­stüt­zungs­leis­tun­gen

An bis zu sieben Tagen in der Woche wird die versicherte Person zum Arzt und/oder Behörden begleitet, wenn das persönliche Erscheinen notwendig oder durch die Behörde angeordnet ist.
Die Begleitung beinhaltet, sofern dieser medizinisch indiziert ist, den Transport der versicherten Person durch den von uns beauftragten Dienstleister. Die Begleitperson unterstützt die versicherte Person beim z.B. Ein- und Aussteigen, Treppensteigen, Türen öffnen etc. Eine fachliche, inhaltliche Unterstützung erfolgt nicht durch die Begleitperson.

An bis zu sieben Tagen in der Woche wird für die versicherte Person ein Fahrdienst zur Krankengymnastik und/oder zu medizinisch indizierten Therapien organisiert und die hierfür anfallenden Kosten werden übernommen. Die versicherte Person wird im Bedarfsfall von unserem Dienstleister begleitet. Eine fachliche, inhaltliche Unterstützung erfolgt nicht durch die Begleitperson.

Für die Haustiere der versicherten Person wird eine Unterbringung oder eine Betreuung (Gassigehen) organisiert und die hierbei anfallenden Kosten übernommen.
Etwaige Zusatzkosten für besondere Unterbringungswünsche, Tierarzt, besonderes Futter oder andere Sonderleistungen sind von der versicherten Person zu tragen.
Haustiere sind die folgenden im Haushalt der versicherten Person lebenden Kleintiere: Hunde (außer gefährliche Hunde nach den landesrechtlichen Vorschriften im Aufenthaltsort der versicherten Person), Katzen, Vögel, Nagetiere (außer Ratten), Fische und Schildkröten.
Die Organisation der Unterbringung oder der Betreuung ist nur möglich, wenn das Haustier einen gültigen Impfpass besitzt, keine ansteckenden Krankheiten und/oder Parasitenbefall aufweist.
Je nach regionaler Verfügbarkeit wird das Haustier in einer Tierpension in Wohnortnähe untergebracht.

An bis zu sieben Tagen in der Woche, täglich mindestens 45 Minuten, wird eine Grundpflege der versicherten Person organisiert. Diese umfasst pflegende Tätigkeiten wie z. B. Duschen, Baden, Mund-, Zahn- und Lippenpflege, Rasieren, Haut- und Haarpflege, An- und Auskleiden sowie die Hilfe bei der Nahrungsaufnahme. Die hierfür anfallenden Betreuungskosten werden übernommen.

Ist die versicherte Person aufgrund des Unfalls nicht mehr in der Lage, eine im Haushalt lebende pflegebedürftige Person zu betreuen, organisieren wir einmalig je Schadenfall eine Verhinderungs- bzw. Kurzzeitpflege.
Die Kosten hierfür werden von der Pflegeversicherung übernommen.

Pflegt die versicherte Person eine mit ihr in häuslicher Gemeinschaft lebende Person und ist die versicherte Person nach einem versicherten Unfallereignis selber nicht mehr in der Lage, die Betreuung fortzusetzen, organisieren wir die Pflegeleistung (siehe Grundpflege) und tragen die Kosten.
Voraussetzung für die Leistung:

  •  Für die zu pflegende Person wurde bereits vor dem Versicherungsfall ein Pflegegrad im Sinne der gesetzlichen Pflegeversicherung anerkannt;
  •  Die Person wurde in der Wohnung der versicherten Person betreut;
  •  Eine andere im Haushalt lebende Person kann die häusliche Pflege nicht übernehmen.

Hat die zu pflegende Person vor dem Unfall bereits ein Pflegegeld der gesetzlichen Pflegeversicherung erhalten, endet unsere Leistung einen Monat nach dem Unfall der versicherten Person.
Werden für die zu pflegende Person Sachleistungen (Pflegedienste) von der gesetzlichen Pflegeversicherung erbracht, leisten wir, sofern über die gesetzlichen Leistungen hinaus vorübergehend Bedarf besteht.

Wird die versicherte Person aufgrund eines Unfalles pflegebedürftig, kann eine mit der versicherten Person in häuslicher Gemeinschaft lebende Person an einer Pflegeschulung teilnehmen. Wir organisieren einmalig die Teilnahme an einer Schulung und übernehmen die Kosten.

Kehrt die versicherte Person nach einem unfallbedingten Krankenhausaufenthalt (nicht Anschlussheilbehandlung oder Rehabilitation) oder einer unfallbedingten ambulanten Operation an ihren Wohnsitz zurück und muss aus medizinischen Gründen weiter beaufsichtigt werden, organisieren wir eine Tag- und Nachtwache und übernehmen die Kosten.
Den Bedarf an einer Tag- und Nachtwache weisen Sie durch ein ärztliches Attest nach. Bei einer Selbstentlassung besteht der Leistungsanspruch nicht.
Die Leistung wird einmal je Schadenfall erbracht und erfolgt für die ersten 48 Stunden nach Rückkehr aus dem Krankenhaus.

Der versicherten Person wird eine Hausnotrufanlage zur Verfügung gestellt und in der Wohnung installiert. Über die Hausnotrufanlage ist für die versicherte Person rund um die Uhr eine Notrufzentrale erreichbar, die im Notfall entsprechende Hilfe veranlasst.
Die versicherte Person hat Anspruch auf die Grundausstattung der Hausnotrufanlage.
Die Kosten für die Erstinstallation und den Betrieb der Anlage werden für den Zeitraum der Leistungsdauer übernommen. Darüber hinausgehende Wartungskosten und Gebühren oder ggf. weitere anfallende Kosten müssen von der versicherten Person übernommen werden.

Sollte aufgrund eines Unfalls der versicherten Person die Betreuung der im Haushalt lebenden minderjährigen Kinder nicht sichergestellt sein, wird eine Kinderbetreuung für die Dauer von bis zu 48 Stunden organisiert und die Kosten für diesen Zeitraum übernommen. Die Leistung umfasst die Betreuung der Kinder rund um die Uhr, z. B.

  •  Wegbegleitung,
  •  Hausaufgabenbetreuung,
  •  Zubereiten der Mahlzeiten,
  •  Betreuung in der Freizeit und
  •  zu Bett bringen.

Die Betreuung erfolgt nach Möglichkeit in der Wohnung der versicherten Person. Die Leistungsdauer von 48 Stunden kann unterbrochen werden, ohne dass der Gesamtanspruch endet.

Für die Ausgestaltung einer individuellen Patientenverfügung, einer Vorsorgevollmacht und eines Testaments, sowie dem Wunsch nach allgemeinen Informationen rund um diese Themen übernehmen wir für die versicherte Person einmal die Kosten eines telefonischen Beratungsgespräches mit einem durch uns beauftragten Rechtsanwalt.
Die Kosten für jede weitere über dieses Erstberatungsgespräch hinausgehende Beratung werden von uns nicht erstattet. Auf Wunsch kann der Kontakt zu einem Rechtsanwalt vor Ort hergestellt werden.

Wir organisieren und übernehmen die notwendigen Kosten der beauftragten Dienstleister für die Betreuung der im Haushalt lebenden minderjährigen Kinder, wenn der Elternteil, der die Kinder regelmäßig betreut, dazu nicht in der Lage ist. Die Leistung erfolgt in einem Zeitraum von bis zu vier Wochen bis zu 10 Stunden am Tag.
Wir organisieren und übernehmen die notwendigen Kosten der beauftragten Dienstleister für Fahrdienste der im Haushalt lebenden minderjährigen Kinder zur Schule, zu Sport- oder sonstigen Veranstaltungen, die die Kinder regelmäßig besuchen, wenn der Elternteil, der die Kinder regelmäßig betreut, dazu nicht in der Lage ist. Die Fahrtkosten übernehmen wir bis 100 km je Fahrt (Hin- und Rückfahrt) bis vier Wochen.

Infor­ma­ti­ons- und Orga­ni­sa­ti­ons­leis­tun­gen

Wir senden Ihnen oder Ihren Angehörigen das Formular "Patientenverfügung" zu.

Wir senden Ihnen oder Ihren Angehörigen das Formular "Vorsorgevollmacht" zu.

Wir garantieren bei Bedarf eine Unterbringung der versicherten Person oder einer in deren Haushalt lebenden Person in einer stationären Pflegeeinrichtung innerhalb von 24 Stunden. Der Pflegeplatz wird möglichst im nahen Umkreis des bisherigen Wohnsitzes zur Verfügung gestellt.
Anschließend unterstützen wir Sie, falls erforderlich, bei der Suche nach einem langfristig gewünschten und geeigneten Pflegeplatz.

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