Leis­tung auch bei all­ge­mei­ner Dienst­un­fä­hig­keit (DU)

Die Dialog hat ihre Berufsunfähigkeitstarife um eine allgemeine Dienstunfähigkeitsklausel erweitert. Ihr Kunde zahlt keinen Mehrbetrag. Die DU-Klausel ist automatisch enthalten, d.h. bei einem Wechsel in ein Beamtenverhältnis ist Ihr Kunde bei Dienstunfähigkeit abgesichert. Die ist besonders für Personen interessant, die eine zukünftige Beamten­laufbahn in Betracht ziehen. Liegt bei Beamten keine Berufsunfähigkeit aufgrund Dienstunfähigkeit vor, kann die versicherte Person Leistungen wegen Berufsunfähigkeit aus einem anderen Grund nach den Bedingungen beantragen.

Vgl. AVB § 5, (25) ff.