Leistung auch bei allgemeiner Dienstunfähigkeit (DU)
Die Dialog hat ihre Berufsunfähigkeitstarife um eine allgemeine Dienstunfähigkeitsklausel erweitert. Ihr Kunde zahlt keinen Mehrbetrag. Die DU-Klausel ist automatisch enthalten, d.h. bei einem Wechsel in ein Beamtenverhältnis ist Ihr Kunde bei Dienstunfähigkeit abgesichert. Die ist besonders für Personen interessant, die eine zukünftige Beamtenlaufbahn in Betracht ziehen. Liegt bei Beamten keine Berufsunfähigkeit aufgrund Dienstunfähigkeit vor, kann die versicherte Person Leistungen wegen Berufsunfähigkeit aus einem anderen Grund nach den Bedingungen beantragen.
Vgl. AVB § 5, (25) ff.